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‚Wenn möglich‘: Komma meist keine Pflicht

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‚Wenn möglich‘: Komma meist keine Pflicht

Bei dem Ausdruck ‚wenn möglich‘ handelt es sich um einen Einschub und nicht um einen vollständigen Nebensatz. 

Daher kann vor und nach ‚wenn möglich‘ ein Komma gesetzt werden, es ist aber keine Pflicht.

Beispiel: optionales Komma vor ‚wenn möglich‘ in einem Einschub

Die Veranstaltung soll(,) wenn möglich(,) bereits im nächsten Monat stattfinden.

Manchmal ist ‚wenn möglich‘ allerdings auch Teil eines vollständigen Nebensatzes. Das ist daran erkennbar, dass ein konjugiertes Verb enthalten ist.

Ein Nebensatz muss im Gegensatz zum Einschub immer durch Kommas vom restlichen Satz abgetrennt werden.

Beispiel: obligatorisches Komma vor ‚wenn möglich‘ in einem Nebensatz

Die Veranstaltung soll, wenn es möglich ist, bereits im nächsten Monat stattfinden.

Komma bei Einschub mit ‚wenn möglich‘

Vor und nach dem Einschub ‚wenn möglich‘ kann ein Komma gesetzt werden. Es ist aber freiwillig.

Wichtig ist, dass entweder davor und danach ein Komma gesetzt wird oder gar keines. 

Beispiel: Kommasetzung bei ‚wenn möglich‘

Der Kurs soll, wenn möglich, pünktlich enden.
Der Kurs soll wenn möglich pünktlich enden.
Der Kurs soll, wenn möglich pünktlich enden.
Der Kurs soll wenn möglich, pünktlich enden.

Der Ausdruck ‚wenn möglich‘ kann auch am Satzanfang oder -ende stehen. In diesem Fall kann natürlich nur ein Komma gesetzt werden. 

Auch hier ist es aber auch erlaubt, kein Komma zu setzen.

Beispiel: Kommasetzung bei ‚wenn möglich‘ am Satzanfang oder -ende

Wenn möglich, soll der Kurs pünktlich enden.
Wenn möglich soll der Kurs pünktlich enden.
Der Kurs soll pünktlich enden, wenn möglich.
Der Kurs soll pünktlich enden wenn möglich.

Komma bei Nebensatz mit ‚wenn möglich‘

Ist ‚wenn möglich‘ Teil eines Nebensatzes, muss ein Komma gesetzt werden. 

Dass es sich um einen Nebensatz und nicht um einen Einschub handelt, ist am konjugierten Verb erkennbar.

Beispiel: Kommasetzung bei ‚wenn möglich‘ im Nebensatz

Den Termin werde ich, wenn es möglich ist, auf morgen verschieben.

Der Nebensatz steht mitten in einem Hauptsatz. Er muss sowohl am Anfang als auch am Ende von diesem Hauptsatz durch Kommas abgetrennt werden.

Wenn der Nebensatz am Satzanfang oder -ende steht, kann natürlich nur ein Komma gesetzt werden.

Beispiel: Kommasetzung bei ‚wenn möglich‘ im Nebensatz am Satzanfang/-ende

Wenn es möglich ist, werde ich den Termin auf morgen verschieben.
Ich werde den Termin auf morgen verschieben, wenn es möglich ist.

Die gleichen Regeln zur Kommasetzung gelten auch bei anderen Ausdrücken mit ‚wenn‘, etwa bei:

  • wenn gewünscht
  • wenn nötig
  • wenn notwendig
  • wenn erforderlich
  • wenn gewollt


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